Servicepauschale - Wie erhalte ich mein Geld zurück?
  


Bereits über 200 Kunden haben mit unserem Einsatz sämtliche Servicepauschalen samt Zinsen zurückerhalten (siehe auf www.servicepauschale.at).

Was ist eine Servicepauschale? Die meisten Telekom-Anbieter verrechnen - zusätzlich zum monatlichen Entgelt - eine Servicepauschale (zB "€ 29,90 jährliche Servicepauschale"). Kunden haben Anspruch darauf, dass Anbieter sämtliche Beträge rückwirkend bis 2011 zurückzahlen (gilt auch für Alt-Verträge, die bereits beendet sind).

Ist eine Servicepauschale rechtswidrig? Ja, laut OGH-Urteil (Oberster Gerichtshof - 4 Ob 62/22d und 4 Ob 59/22p vom 18.10.2022) ist die Verrechnung von Servicepauschalen unzulässig. Dieses weitere fixe Entgelt (für wirtschaftlich nicht gesondert werthaltige Leistungen) ist laut OGH sachlich nicht gerechtfertigt und daher gröblich benachteiligend und rechtswidrig. Dazu kommt ein von unserer Kanzlei bereits im Dezember 2021 erwirktes OGH Urteil (4 Ob 86/21g), das einen Telekom-Anbieter (A1 Telekom Austria AG) zur Einrechnung der Servicepauschale in den monatlichen Gesamtpreis verpflichtet hat. Daraus ist ableitbar, dass die Servicepauschale als „Extrazahlung“ iSd Art 22 VR-RL einzustufen ist (keine Vorteile/Zusatzleistungen für Kunden; vgl auch "sonstige Kosten" iSd Art 6 Abs 6 VR-RL). Der Anbieter muss daher die gesonderte Zustimmungserklärung des Kunden einholen, um die Zahlung wirksam zu vereinbaren („Opt-In“, z.B. durch aktives Anhaken: „Ich stimme ausdrücklich den Zusatzkosten von € 27,00 jährlich zu.“). Diese gesonderte Zustimmungserklärung hat kein Anbieter erfüllt. Daher können Verbraucher die bezahlten Servicepauschalen zurückholen (Art 28 Abs 2 VR-RL, § 879 Abs 3 ABGB). Weitere Informationen habe ich bereits am 15. März 2022 in einem Artikel im MANZ-Verlag veröffentlicht. Den Kurzbericht finden Sie hier.

Was können Sie tun? Sie können Ihren Anbieter (Drei, A1, Magenta, MTEL, RedBull, Bob, ASAK, Kabelplus, LIWEST oder Salzburg AG) selbst zur Rückzahlung auffordern. Ein geprüftes Muster-E-Mail (Formular) zur Aufforderung können Sie hier herunterladen.

Sollte Ihr Anbieter nicht bezahlen, können Sie die Rückerstattung über uns durchsetzen. Alle Kunden, die zunächst zurückgewiesen worden sind, haben über uns nach Verfahrensabschluss alle Servicepauschalen samt Zinsen zurückerhalten. Die Rückforderung war bisher für alle diese Kunden kostenlos (siehe auf www.servicepauschale.at), weil der Telekom-Anbieter nach erfolgreicher Geltendmachung auch sämtliche Kosten tragen muss. Aufgrund unserer Erfolge führt die Arbeiterkammer jetzt auch ein Verbandsverfahren, das insbesondere darauf gerichtet ist, dass sich die Anbieter in Zukunft nicht mehr auf die Klausel berufen dürfen (Beseitigung und Unterlassung - Verbandsklage). Die Rückerstattung der in der Vergangenheit bezahlten Beträge können Sie jetzt beantragen und durchsetzen:

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